Webworker: Ich hab keinen Bock mehr!

Der Artikel ist eine fiktive Geschichte. Ich fasse Themen, Erfahrungen und Berichte aus Gesprächen, Diskussionen und anderen Blogs zusammen und möchte darauf hinweisen, wie die Gesetzgebung in Deutschland den Beruf eines Webworkers kaputt macht.

Ähnlichkeiten mit Personen, Geschehnissen, Namen, Erfahrungen etc. sind rein zufällig und spiegeln keine tatsächlichen Geschehnisse ab. Auch wenn sie in der Ich-Form geschrieben ist, bezieht sie sich nicht auf mich. Kurz: Auch wenn sie den täglichen Internet-Wahnsinn aufzeigt ist diese Geschichte erstunken und erlogen, sie soll lediglich zum Nachdenken und Diskutieren anregen. Dafür ist jede Menge Platz in den Kommentaren :-)

Kein Bock auf Arbeit als Webworker

Kein Traumberuf: Webworker

Ich bin Berufseinsteiger beziehungsweise stehe kurz vor. Seit etwas über zwei Jahren arbeite ich nun in einer klassischen Werbeagentur, mein Steckenpferd ist Webdesign. Um meine Erfahrungen festzuhalten blogge ich. Klar, in diesem Beruf ist die Bezahlung nicht toll, um die Kosten für meinen Webspace-Provider zu bezahlen reicht es aber. Vielleicht profitiere ich von meinem Blog ja auch bald.

Aufmerksam wurde ich auch auf einen Regenwurmkuchen. Ein Konditor hatte das Bild öffentlich auf Facebook gepostet, es wurde viral und bald berichteten auch Blogs darüber. So auch ich. Ich war begeistert davon und habe lobende Worte über das Meisterwerk geschrieben. Damit meine Leser sahen, wovon ich schrieb, habe ich das Bild inklusive Nennung der Quelle im Artikel veröffentlicht.

Als Laie nicht verständliche Rechte

Was ist erlaubt, was nicht?

Die herbe Enttäuschung: Nur kurze Zeit später flatterte eine Abmahnung in meinen Briefkasten. 3.500€ soll ich für die unerlaubte Nutzung des Bildes zahlen. „Wovon?“, frage ich mich. Ich bin Azubi, 3.500€ entspricht circa sieben meiner Monatsgehälter. Nur will der Vermieter natürlich auch sein Geld haben, genau wie die Telefongesellschaften. Essen möchte ich natürlich auch noch was. Für mich heißt das: Ab diesem Moment ist klar, dass ich mein Berufsleben mit einem Berg an Schulden starten werde, den ich so schnell auch nicht abbauen kann.

Ich verstehe nicht, warum jemand ein Bild öffentlich postet, es selbst verbreitet und dann Leute wie mich abmahnen lässt, wenn ich das Bild ebenfalls teile und den Konditor lobe und somit sogar Werbung für ihn mache. Außerdem hielte ich es für fair, wenn sich die Strafe prozentual nach dem Einkommen richten würde. Wenn jemand mit beiden Füßen voll im (Berufs)Leben steht, sind 3.500€ zwar immer noch jede Menge Geld, aber im Normalfall wird damit nicht die Existenz ruiniert.

Die massigen Überstunden die ich in der Werbeagentur verbringe, werden – typisch Klischee – natürlich nicht bezahlt. Die Bezahlung der Schulden muss also bis nach der Ausbildung warten. Es gibt keine andere Möglichkeit. Das belastet mich unglaublich.

Um vielleicht doch vorzeitig etwas Geld zu verdienen, habe ich mich dazu entschieden, meinen Blog zu monetarisieren. Geht ja auch ganz einfach: Beim Anbieter der Wahl anmelden, Werbe-Code in die Website einbauen und fertig. Dass ich dazu auch eine Änderung im Impressum hätte vornehmen müssen, das habe ich erst erfahren, als die nächste Abmahnung ins Haus flatterte…

Meinen Blog habe ich mittlerweile gelöscht. Es scheint für eine Person ohne Jurastudium nicht möglich zu sein, eine Website zu betreiben, die rechtssicher ist. Meine Ausbildung habe ich abgebrochen. Täglich 9 – 10 Stunden im Büro, ohne Bezahlung der Überstunden, das war auf Dauer zu viel für mich.

Webworker, das wollte ich werden. Schönes Designs für Websites erstellen, Kunden zufrieden stellen und meine Erfahrungen auf meinem Blog festhalten. Mehr wollte ich gar nicht. Jetzt habe ich die Schnauze voll, ich hab keinen Bock mehr!

Veröffentlicht von

Hi, mein Name ist Dominik und ich schreibe hier über meine Erfahrungen und Beobachtungen aus den Bereichen SEO, WordPress und Social Media. Wenn du dich mit mir verbinden möchtest, findest du mich auf Twitter, LinkedIn und Mastodon.

14 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

  1. Schöne Geschichte! In der Vergangenheit ist uns etwas Ähnliches geschehen. Es ging um ein Gedicht welches gut zum Thema Hochzeiten passte und aus diesem Grund, natürlich mit Angabe des Verfassers, auf einer Hochzeits-Webseite in der Kategorie Gedichte veröffentlicht wurde. Man vermutet dass diese Art von Anerkennung dem Dichter gefallen würde, doch dem war nicht so. Nur ein paar Tage nach Veröffentlichung erhielten wir einen Anruf der es in sich hatte. Kaum zu glauben das diese Person so schöne Gedichte schreibt, dachten wir, und entfernten es aus der Seite.

    Mein Tipp an alle Webworker die Ihren Job aus Leidenschaft betreiben und an dem NULL-BOCK-MEHR-PUNKT stehen: Kopf hoch, auch im Sturm und weiter machen mit dem was man liebt!

  2. Bin gerade über Facebook auf diesen Artikel gelangt. Leider interessiert soetwas die jenigen, die das ändern könnten (Politik) nur wenig. Immerhin kassiert der Staat an jeder Abmahnung ja kräftig mit.

  3. Schöner Artikel, aber an einer Stelle möchte ich gerne einhaken. Du schreibst:
    „Außerdem hielte ich es für fair, wenn sich die Strafe prozentual nach dem Einkommen richten würde.“
    Fairnessfrage: Warum sollte ein derselbe Rechtsverstoß unterschiedlich bewertet werden? An der Kasse im Supermarkt oder bei Geschwindigkeitsübertretungen (um bei den Bußgeldern zu bleiben) wird auch nicht nach Gehaltsklasse bezahlt.
    Das wäre vielleicht nett, aber nicht zielführend: Wer nix verdient, der darf sich dann bei anderen bedienen? Das wäre eine Katastrophe!

    • Strafen richten sich sehr wohl nach dem Einkommen des Bestraften, deshalb werden sie in sog. Tagessätzen berechnet. 30 Tagessätze wären für einen Harz4-Empfänger eben was anderes als für einen Lehrer oder Arzt.

      Eine Abmahngebühr ist aber keine Strafe sondern eine Gebühr, die der abmahnende Anwalt für seine Arbeit berechnet. Die Gebühr richtet sich nach dem Streitwert und ist durch die anwaltliche Gebührenverordnung festgelegt. Sie kann bei einem Bild niemals 3.000 Euro betragen, sonst müsste der Streitwert bei gut 100.000 Euro liegen! Siehe meinen Kommentar weiter unten.

  4. Gut geschribene Artikel, mit viel Stoff zum Nachdenken..Natürlich ist das nicht ohne, dass die Re-Giriege davon profitieren. Am besten gleich ins Ausland und auf Domain .com hosten.

    LG

    • Glaubst du wirklich, dass ein Hosting im Ausland vor einer gerichtlichen Verfolgung schützen würde? Nur, wenn du es schaffst, die Seite völlig anonym zu führen und den Hoster auch noch anonym zu bezahlen. Sobald ein Geschädigter herausbekommt, wer für den Inhalt zuständig ist, kann der dich jederzeit in Deutschland belangen, auch wenn der Server im Ausland steht.

      • @Peter ich glaube nicht, ich weiss es (Betreue und schreibe als Autorin in 3 verschiedene Länder in Blogs und Forums). Und es gibt zig Beispiele im Netz, aber egal jedem seins wissen, ok. So eine Schweinerei gibt es nur im Deutschland, in andere Länder kriegst nicht gleich eine Abmahnung die dein Existens gleich in so eine mass gefährdet.

        Lese: http://you-big-blog.com/2012/10/06/alle-blogger-gehen-ein-risiko-ein/

        Abuse ja, mit einem Nachweiss und einem Bitte eine oder andere Copyright Sache zu entfernen, das gab auch im Deutschland…mal früher, aber jetzt…

        Mittlerweile schreibe ich jeden Personlich an und Frage um ein Erlaubniss, ein Bildchen oder Video zu veröffentlichen.
        LG

  5. Mit (komplett) fremden Eigentum sollte man im Netz immer sehr vorsichtig sein.

    Ich habe eine Zeit lang ein Plugin namens Zemanta in meinem Blog genutzt, das zum Thema passende Bilder aus dem Netz anbot.

    Nachdem ich mal von jemanden einen wirklich freundlichen Anruf erhielt, dieses Bild zu entfernen, habe ich keine Bilder mehr in meinem Blog verwandt.

    Ich zitiere nur sehr selten, und dann auch nur Auszugsweise. Wenn das zu wenig ist, fasse ich es mit eigenen Worten zusammen!

  6. Nicht sehr fundiert – oder bewußt so weit überzogen, dass es die Sache nicht mehr trifft.

    1. Bei Minderjährigen Azubis beträgt die maximale Wochenarbeitszeit 40 Stunden, wird diese überschritten, ist das ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz. Bei volljährigen Azubis beträgt diese 48 Stunden, wobei die Berufschule mitzählt. Grundsätzlich sind Überstunden für Azubis freiwillig. Überstunden _müssen_ vergütet oder mit Freizeit ausgeglichen werden. Wenn deine fiktive Agentur das so durchzieht, kannst du sie bei der Gewerbeaufsicht anzeigen. Ich kenne viele Agenturen, in denen auch viele Überstunden gemacht werden, aber nicht von den Lehrlingen.

    2. Eine Abmahnung richtet sich nach dem Streitwert – aber Streitwert und Abmahnungskosten sind nicht identisch, wie du zu meinen scheinst. Eine Urheberrechtsverletzung mit einem Bild kann durchaus einen Streitwert von 3.000 Euro haben, aber die Abmahnkosten liegen dann bei 5-10% vom Streitwert. Hier ist eine ganz interessante Aufstellung: http://www.akademie.de/wissen/internet-abmahnung-aus-unternehmer-sicht/abmahnungskosten. Bei 3000 Euro Abmahnkosten müsste der Streitwert also bei gut 100.000 Euro liegen. Bei einem fehlenden Impressum liegen die Abmahnkosten nach eigener Erfahrung bei etwas über 200 Euro. Das kann man noch ganz gut als Lehrgeld sehen …

    3. „Webworker“ wie du das nennst gibt es nicht, zumindest gibt es keine Ausbildung, die so heißt. Es gibt Mediengestalter – und die lernen mindestens in der Berufschule, was Urheberrecht und Impressum bedeuten. Sorry, aber keinem Mediengestalter würde sowas passieren. Falls doch, stellt sich die Frage, warum er diese Themen während seiner Ausbildung nicht mitbekommen hat. Sie stehen jedenfalls im Lehrplan.

    • Hallo Peter,

      deine Ausführungen zu Punkt 1 sind leider völlig weltfremd. Ich habe erst vor drei Jahren meine Ausbildung in einer Werbeagentur beendet und hatte einen sehr guten Draht zu anderen auszubildenden in der Berufsschule. Überstunden hat kein einziger bezahlt bekommen! Einer hat im Unterricht einen Lehrer auf diesen Missstand hingewiesen und auch die IHK und im Endeffekt kam immer das gleiche raus: „die Ausbildung geht doch nur noch x jahre, das halten sie schon durch“ „sie können beim AG ja mal vorsichtig nach einem Freizeitausgleich fragen“ blablabla..er und andere haben es versucht! Die antworten des AG waren niederschmetternd! Davor habe ich noch eine andere Ausbildung gemacht. Da war es nicht so schlimm, aber ähnlich. Also weniger Überstunden halt.

      Mir hat der Artikel gut gefallen, danke!

  7. @Sven: wie kommst du denn darauf? Eine Abmahnung dient dem Zweck, ein Gerichtsverfahren zu verhindern. An einer Abmahnung ist somit weder ein Gericht noch der Staat in irgendeiner Art und Weise beteiligt. Alle Abmahneinnahmen gehen ausschließlich an den Anwalt, deshalb richtet sich ihre Höhe nach der anwaltlichen Gebührenordnung, siehe meinen vorigen Kommentar. Wenn der Anwalt mit dem Geschädigten teilt, dann sollte er das tunlichst niemanden mitteilen, weil das vom Gesetzgeber so nicht gewollt ist.

  8. Vielen Dank für die tolle Diskussion und unterschiedlichen Sichtweisen. Der Artikel ist bewusst oberflächlich gehalten um viel Interpretationsfreiraum zu haben und so unterschiedliche Meinungen zusammenzutragen. Hat prima geklappt :-)

    Ich möchte nur auf einige Dinge kurz eingehen.
    Die 3000€ sind natürlich rein fiktiv, gemeint waren hier tatsächlich die Gesamtkosten, die auf den Abgemahnten zukommen. Das wären die eigentliche Abmahnung inklusive Anwaltskosten. Kontaktiert man als Abgemahnter auch noch einen Anwalt, wird es nochmal teurer.

    Die prozentuale Strafe funktioniert in einigen Bereichen bereits. In nordischen Ländern beispielsweise richten sich die Kosten für Verstöße im Straßenverkehr prozentual nach dem Einkommen. Es gäbe schon durchaus Möglichkeiten, das so zu handhaben.

    Noch ein paar Worte an Peter:
    1) Müssen und tatsächlich machen sind in der Praxis leider zwei paar Schuhe. Überstunden sind an der Tagesordnung, nicht überall werden diese vergütet, vor Azubis wird da auch kein Halt gemacht. Es gibt für alles Ausnahmeregelungen und als Azubi, der froh ist, einen Ausbildungsplatz zu haben, hält man natürlich die Klappe. Dass das nicht die beste Lösung ist, ist klar – leider aber gängige Praxis.

    Zu 2) habe ich weiter oben schon etwas geschrieben. Du hast natürlich recht, ich habe mich da nicht deutlich ausgedrückt.

    3) Ja, Webworker ist kein erlernbarer Beruf. Ich meinte damit ganz allgemein jemanden, der eben im Netz seine Brötchen verdient.
    Zum Thema Impressum und teils gefährlichen Fallstricken habe ich übrigens hier etwas geschrieben:
    https://www.media-affin.de/inhalte-impressum-finger-weg-von-diesen-formulierungen

  9. Das kommt mir alles recht bekannt vor..
    Ich habe während meinem Studium zusammen mit einem Kommilitonen angefangen als Webworker zu arbeiten und hierbei auch in einige Fallen getappt.

    Nun haben wir eine GmbH gegründet die allen Webworkern helfen soll.
    1. IT-Haftpflichtversicherung & Haftpflichtversicherung allgemein
    2. Rechtschutzversicherung
    3. Steuer-Unterstützung durch unsere Steuerkanzlei
    4. Abrechnungs- und Verwaltungsunterstützung (Rechnungsstellung und Gutschriften übernehmen wir)

    Unter http://www.webworker.de haben wir ein Portal gebaut in dem Webworker sich registrieren können und Jobs übernehmen, bzw. Ihre eigenen mitbringen. Alle Aufgaben, Aufträge, Projekte die über die GmbH laufen sind rund um versichert und geschützt.

    Wir wollten uns anfangs nur selbst schützen und haben aus unseren Fehlern gelernt. Nun möchten wir anderen helfen nicht die selben Fehler zu machen und trotzdem mit Leidenschaft und ohne Sorgen ihren eigentlichen Interessen nach zu gehen.

  10. Wenn man nen Artikel zu nem Bild schreibt ist das was anderes wenn man Bild einfach so nutzt. Um eine Sache zu beschreiben braucht man ein Bild das auch abgedruckt/veröffentlicht wird. Oftmals werden kritische, negative Artikel zu Bildern verfasst. Da gibt der Urheber/Rechteinhaber doch nicht seine Zustimmung zur Nutzung seines Bildes. Es verhält sich auch so wenn man positiv darüber berichtet…..

    Es gibt halt gewisse Dinge zu beachten:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Benutzung

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